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committees, commissions, boards

Prüfungsausschuss:

 

Jeweils für Master und Bachelor. Der Prüfungsausschuss trägt die Verantwortung dafür, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über alle, das Prüfungsverfahren betreffende Angelegenheiten und hat das Recht, bei Prüfungen zugegen zu sein. Treffen sich, wenn es Anträge (z.B. Widerspruch gegen Exmatrikulation) gibt und diskutieren über den jeweiligen Fall. (nur Psychologie; 2 Mitglieder, 2 Vertretungen bei Bachelor und Master; 1 Mitglied und 1 Vertretung beim Psychotherapie Master und MBB).

Fachschaftsrat: 

Mitglieder des Fachschaftsrat werden durch alle Studierende gewählt. Sie treffen sich einmal im Monat in der sogenannten Fachschaftenkonferenz (FSK) und besprechen verschiedene Themen. Darunter fällt zum Beispiel verschiedenes Geschehen an der Hochschule was die Studierbarkeit der Studierenden betrifft. Auch werden bei der FSK Informationen zu Hochschulpolitik und Möglichkeiten des Engagements für Studierende vorgestellt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Besprechen von Anträgen, welche die Fachschaften stellen können, z.B. zur Finanzierung von Veranstaltungen.​

Die FSK ist auch eine gute Gelegenheit mit anderen Fachbereichen der Universität zusammenzuarbeiten.

Fachbereichsrat:

Die studentische Vertretung des Fachbereichsrats wird ebenfalls von Studierenden gewählt. Allerdings treffen sich die Räte und Rätinnen nur einmal alle drei Monate im eigenen Fachbereich und bespricht dort das Geschehen mit der Dekanin/ dem Dekan und anderen Mitarbeitenden des Fachbereichs (Profs, wissenschaftliche und administrative Mitarbeiter*innen).

Qualitätssicherung Studium und Lehre:

Budget verteilen die dem Fachbereich zusteht um extra Ausgaben zu decken die die Qualität der Lehre sicherstellen (ExPra wird z.B. darüber finanziert). Treffen finden 1-mal im Jahr statt. Hier stimmt das Gremium dann über die gestellen Anträge ab. (mit den Sportwissenschaft; 4 Mitglieder, 4 Vertretungen).

Lehr und Studienauschuss:

Der Lehr- und Studienausschuss berät über alle grundlegenden Fragen im Bereich Studium und Lehre und erarbeitet dabei Beschlussvorlagen für den Fachbereichsrat. Zu den behandelten Themen zählen u. a.: Einführung und Weiterentwicklung von Studiengängen, curriculare Anpassungen von Studienordnungen und die Etablierung neuer Lehrformate. (mit den Sportwissenschaft zusammen; 3 Mitglieder, 3 Vertretungen)

Gemeinsame Kommission Geisteswissenschaften:

Zuständig für Erlass, Änderung und Aufhebung von, der Durchführung des Schulpraktikums (Schulpraktikumsordnung), Zwischenprüfungsordnungen für die Magisterstudiengänge und Studiengänge, die auf die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vorbereiten, Ordnung für die Magisterprüfung, Promotionsordnung, Regelung der Vertretung beim Philosophischen Fakultätentag, Status des Akademischen Prüfungsamtes Geisteswissenschaften. (mit Sportwissenschaft zusammen; 1 Mitglied, 1 Vertretung)

Promotionsausschüsse (Dr. rer. nat. und Dr. Phil.):

Der Promotionsausschuss entscheidet über die Zulassung zum Promotionsverfahren und über die Annahme von Doktorand:innen. (mit den Sportwissenschaft zusammen; 1 Mitglied, 1 Vertretung)

Praktikumsausschuss:

Mitbestimmung wie ein Praktikum aussehen muss. Aktuell wenig Änderungsmöglichkeiten (nur Psychologie; 3 Mitglieder, 3 Vertretungen)​.

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